Die Frage war hier, ob, wenn man zwei notwendige Treppenräume hat, es automatisch auch zwei Gebäude sind.
Und die Anzahl der Gebäude, die auf einem Grundstück stehen, sind m. E. sehr wohl Planungsrecht. Das hat erstmal mit der Erschließung oder der Anforderung an irgendwelche Wände nichts zu tun.
Aus der Bauordnung lässt sich jedenfalls nicht ableiten, dass ein Gebäude mit zwei Treppenräumen automatisch in zwei Gebäude geteilt wird.
Also kann wie geplant gebaut werden - ohne Brandwand; es sei denn, dass Gebäude ist länger als 40 m. Dann bleibt es aber noch immer ein Gebäude und wird nicht zwei.
Gruß
C. Lammer